Altersgrenzen beim Mindestlohn

Logo der SPD DeutschlandDer Mindestlohn ist ja ein interessantes Thema, über dessen Ausnahmen in den letzten Tagen wieder lauter nachgedacht wird. Dass das Wort „Mindest“ Ausnahmen eigentlich ausschließt, ist bei einigen Menschen noch nicht angekommen, aber genau deswegen muss immer und immer wieder darauf hingewiesen werden.

Interessant ist auch die Pressemitteilung der SPD, in welcher die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi zur Debatte über ein Mindestalter beim Mindestlohn Folgendes erklärt:

„Gerade erleben wir eine Gespensterdebatte. Der Mindestlohn kommt – und zwar ohne Ausnahme. Deshalb müssen manche Unionspolitiker und die Büchsenspanner der Wirtschaftsverbände jetzt ihre unsäglichen Versuche einstellen, durch die Hintertür doch noch eine billige Reserve von jungen Leuten und Rentnern für den Arbeitsmarkt zu schaffen.

 

Die Altersgrenze von 18 Jahren, die Arbeitsministerin Andrea Nahles für den Mindestlohn gesetzt hat, ist die einzig logische Abgrenzung. Wir müssen doch unterscheiden zwischen Jugendlichen, die ihr Taschengeld aufbessern wollen, und jungen Erwachsenen, die erwerbstätig sind und davon leben müssen. Und vor allem dürfen wir keine Anreize schaffen, junge Menschen von der Ausbildung abzuhalten. Statt über den Mindestlohn zu jammern, sollte die Wirtschaft endlich erkennen, dass sich die Zeiten gewandelt haben, in denen die Zahl der Auszubildenden die Zahl der Lehrstellen klar übertroffen hat. Die Betriebe müssen jetzt um die Jugendlichen als wertvolle Auszubildende werben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD

Frau Fahimi meint also, dass Menschen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ruhig noch ausgebeutet werden können, weil sie ja noch Jugendliche sind, die nur ihr Taschengeld aufbessern wollen. Sie verdrängt dabei die 16-17 Jährigen, die gerade ihren Schulabschluss gemacht haben, die aber noch nicht das Glück hatten, einen Ausbildungsvertrag abzuschließen. Sie vergisst dabei, dass diese Menschen dieses Jahr durchaus nutzen könnten, um erst einmal in der Kaufhalle Waren in die Regale zu verräumen (ja, ich liebe dieses Beispiel). Sie vergisst dabei auch, dass das meistens Jugendliche sind, die nur wenig oder gar kein Taschengeld bekommen, weil die Eltern im Niedriglohnsektor arbeiten oder Hartz4-Empfänger sind. Es ist also nicht so, dass diese Jugendlichen ihr Taschengeld aufbessern wollen, sondern die gar kein Taschengeld bekommen. Und selbst wenn sie Taschengeld bekommen, ist das noch lange keine Erklärung dafür, warum Jugendliche ausgebeutet werden dürfen. Warum sollte ein 18 Jähriger, der in der Kaufhalle Waren verräumt, einen Mindestlohn bekommen, ein 17 Jähriger, der dieselbe Arbeit macht, aber nicht? Diese Erklärung sollte mir Frau Fahimi noch geben, und nein, die Erklärung kann nicht in den Lebensumständen liegen.

Die zweite Aussage, die sie trifft, ist, dass diese Grenze ein Anreiz für die Jugendlichen sein soll, eine Ausbildung aufzunehmen. Diese Aussage ist nicht neu, aber mir hat bisher noch keiner erklärt, warum dieser Anreiz nicht gegeben sein soll, wenn der Mindestlohn für alle gilt. 8,50 Euro ist kein Stundenlohn, mit dem man sich ein vernünftiges Leben aufbauen kann. Das ist auch den Jugendlichen bewusst, weswegen sie sicher nicht auf die Chance verzichten werden, einen höheren Stundenlohn zu verdienen, indem sie auf eine Berufsausbildung verzichten. Den Jugendlichen ist auch bewusst, dass so ein Job als Hilfsarbeiter immer gefährdet ist. Sie wissen also, dass sie einen solchen Job jederzeit verlieren können und schon deswegen wird sich niemand, der eine Berufsausbildung machen kann, auf ein solches Experiment einlassen.

Dass das die einzige Ausnahme beim Mindestlohn ist, ist übrigens auch gelogen. Auch Langzeitarbeitslose werden sechs Monate lang vom Mindestlohn ausgenommen. Kann man das noch bewusste Irreführung der Wähler nennen? Auch diese Ausnahme eröffnet dem Markt Möglichkeiten, um den Mindestlohn aufzuweichen. Es gibt genügend Langzeitarbeitslose, die man notfalls in eine Rotation steckt. Diese dürfen dann sechs Monate arbeiten und sind dann zwei Jahre arbeitslos, um dann wieder sechs Monate unterhalb des Mindestlohns zu arbeiten. Aber irgendeine Möglichkeit muss man dem Markt ja lassen, um den Mindestlohn zu unterwandern.

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