Kinderrechte ins Grundgesetz – wie ernst meint es die SPD?
Kinder haben Rechte! Das ist wohl jedem von uns klar und die SPD möchte diese Rechte jetzt ins Grundgesetz aufnehmen. An sich ist das ein richtiger und unterstützenswerter Schritt, nur war es nicht auch die SPD, die vor einigen Monaten den Schutz der Religionen höher bewertet hat als den Schutz der Kinderrechte? Ja, auch die körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, welches auch Kindern zusteht. Nur gilt dieses Recht uneingeschränkt nur für Mädchen in Deutschland. Jungen dürfen, wenn sie in einer Familie geboren werden, die einer bestimmten Religion angehören, weiterhin körperlich beschädigt werden. Das soll kein Vergleich zwischen den Folgen bestimmter Riten sein, aber es zeigt eben, dass auch die SPD die Kinderrechte nicht ernst nimmt.
Von der Beschneidung nämlich einmal abgesehen, wird den Kindern das Recht genommen, über ihren eigenen Körper zu entscheiden. Ich glaube nicht, das ein Gott, sollte es ihn geben, einen wirklichen Makel darin sieht, wenn ein Kind nicht beschnitten ist. Da gibt es andere Verbrechen auf unserer Welt, die ihn wohl schon eher stören werden. Ein Kind sollte das Recht haben selbst zu entscheiden, ob es diese Beschneidung möchte und diese eigene Entscheidung wird ihm genommen, weil die Eltern sich sonst in dem Recht IHRE Religion auszuüben gestört sehen.
Wenn die SPD also jetzt verlangt, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, dann ist das ein schöner Schritt, aber es fehlt die Glaubwürdigkeit. Die SPD sollte sich noch einmal überlegen, ob der Schutz der Religion wirklich über den Schutz der Kinderrechte steht.
Im Übrigen wäre es schön, wenn auch Jugendliche vor übereifrigen Eltern geschützt werden. So sollte es einen Schutz geben, der verhindert, dass Eltern ihre jugendlichen Kinder von der Schule abmelden können, obwohl diese Kinder noch das Abitur machen wollen. Für viele dieser Jugendlichen bedeutet das nämlich, dass sie mindestens zwei Jahre verlieren, bevor sie sich, nachdem sie 18 geworden sind, wieder am Gymnasium anmelden können. Andere ergeben sich dann sogar ihrem Schicksal und geben es auf, ihre eigenen Ziele zu verfolgen. Dasselbe gilt für Ausbildungsverträge, die immer noch die Unterschrift der Eltern benötigen, solange die Jugendlichen noch nicht volljährig sind. Hier sollte es Möglichkeiten der Intervention geben, die ohne lange Gerichtsverfahren auskommen, denn sicherlich kann es sinnvoll sein, dass Ausbildungsverträge nicht unterschrieben werden, aber eben nur dann, wenn es dem Schutz der Jugendlichen dient. Wenn es nur darum geht, dass die Eltern nicht wollen, dass der Jugendliche einen bestimmten beruflichen Weg einschlägt, sollte es dem Jugendlichen möglich sein, ohne Zeitverlust, dagegen vorzugehen.
Da ich nun aber wieder zu weit abgeschweift bin, lasse ich hier Dr. A. Thorsten Jobs,der das für das Verfassungsrecht zuständige Mitglied des ASJ-Bundesvorstands ist und den stellvertretende ASJ-Bundesvorsitzenden Harald Baumann-Hasske zu Wort kommen:
„Es ist an der Zeit, durch Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz klarzustellen, dass Kinder Rechtspersönlichkeiten mit eigenen von der Verfassung geschützten Rechten sind. Durch die Einführung einer Staatszielbestimmung soll gewährleistet werden, dass Gesetzgebung und – nach Maßgabe von Gesetz und Recht – auch die Verwaltung und Rechtsprechung Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen tragen.
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition bremst beim Thema Kinderrechte. Die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung ist überfällig. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Ihre spezifischen Bedürfnisse müssen rechtlich gestärkt werden Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Bundestag Gesetzesentwürfe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eingebracht. Die Bundesregierung hat dagegen in ihrer Stellungnahme zum 14. Kinder- und Jugendbericht eine solche Grundgesetzänderung nicht für erforderlich gehalten.“
Quelle: Pressemitteilung der SPD
Zitat: „Jungen dürfen, wenn sie in einer Familie geboren werden, die einer bestimmten Religion angehören, weiterhin körperlich beschädigt werden.“
Das ist nach meinem Verständis nicht ganz richtig. Vorhautamputationen bei Jungen sind nicht nur bei Söhnen von Eltern mit bestimmter Religionszugehörigkeit zulässig. Das Beschneidungsgesetz legalisiert generell die „medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes“ ungeachtet der Religion.