Bürgerinitiative StopTTIP

Bündnis gegen TTIP und CETA zieht vor den Europäischen Gerichtshof

Bürgerinitiative StopTTIPNachdem die EU-Kommission die Bürgerinitiative „StopTTIP“ abgelehnt hat, planen die Bündnispartner nun den Gang vor den Europäischen Gerichtshof, um dort gegen diese Entscheidung vorzugehen. Hierzu die Pressemitteilung des Bündnisses:

Das aus über 240 Organisationen bestehende Bündnis „Stop TTIP“ hat entschieden, Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative zu TTIP und CETA durch die Europäische Kommission einzulegen. Die Organisatoren kündigten außerdem an, dass die Europäische Bürgerinitiative wie geplant durchgeführt werde, auch ohne Anerkennung durch die EU-Kommission.

„Die juristischen Argumente, mit denen die Kommission die Ablehnung unserer Bürgerinitiative begründet, sind unserer Auffassung nach falsch. Das werden wir vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten“, erklärt Michael Efler, Mitglied des Bürgerausschusses der Initiative. Anders als von der Kommission behauptet, könne diese sich auch auf das Verhandlungsmandat zu TTIP und CETA beziehen. „Wir werden vor dem Europäischen Gerichtshof dafür streiten, dass internationale Handelsabkommen in Zukunft nicht mehr im Geheimen und ohne jede Interventionsmöglichkeit verhandelt werden. Es darf nicht sein, dass das Europäische Parlament und die Öffentlichkeit nach Geheimverhandlungen, auf die wir Bürger keinerlei Einfluss haben, vor vollendete Tatsachen gestellt werden“, so Efler weiter.

„Wir werden unseren Protest nicht einstellen, nur weil die EU-Kommission durch eine unbegründete und eindeutig politisch motivierte Ablehnung Zeit gewinnen möchte“, erklärt Karl Bär, Mitglied im Steuerungskreis der Europäischen Bürgerinitiative. „Demokratie entsteht aus gesellschaftlicher Einmischung und Teilhabe an politischen Prozessen und ist nichts, was uns von Brüssel aus gewährt werden müsste“, betont Bär. “Die Europäische Bürgerinitiative wird demnach selbstorganisiert starten. Die Europäische Kommission versucht den Protest zu ignorieren – das wird ihr nicht gelingen.”

Der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte angekündigt, sich für mehr Transparenz und demokratische Teilhabe bei den Freihandelsgesprächen einzusetzen. „Es liegt nun an Herrn Juncker, seinen Worten Taten folgen zu lassen und die Fehlentscheidung der scheidenden Kommission zu revidieren“, sagt Bär. „Statt im Geheimen über die Köpfe der Bevölkerung hinweg zu operieren und sich damit demokratischen Prozessen zu entziehen, muss die EU-Kommission endlich akzeptieren, dass die Menschen in Europa keine Freihandelsabkommen mit Investitionsschutz und einer möglichen Absenkung von Standards wollen und brauchen.“

Quelle: Pressemitteilung „StopTTIP“

Dass die Entscheidung der EU-Kommission eine Niederlage für die Demokratie ist, dürfte wohl jedem klar sein. Es geht hier um Verträge, die alle Bürgerinnen und Bürger in der EU und den USA betreffen. Verhandelt von ein paar Menschen, die durch die Lobbyarbeit der großen Unternehmen beeinflusst sind. Durch die Entscheidung der EU-Kommission werden die Bürgerinnen und Bürger der EU weiterhin daran gehindert, ihre Interessen zu vertreten. Eine demokratische EU würde keine Verträge aushandeln und abschließen, an denen die Bürgerinnen und Bürger der EU nicht mitarbeiten dürfen. Eine demokratische EU würde die Bürgerinnen und Bürger nicht ausschließen und sie würde schon gar nicht Verträge abschließen, die von einer Mehrzahl der EU Bürger und Bürgerinnen nicht gewollt sind.

Der Europäische Gerichtshof hat jetzt die Möglichkeit, die Demokratie in der EU zu stärken – dazu muss es nur dazu beitragen, dass die Bürgerinitiative doch noch zugelassen wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.

Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.

Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.