EuGH lehnt Klage von GB ab – Es darf über die Finanztransaktionssteuer verhandelt werden.
Seit dem Beginn der Finanzkrise ist die Finanztransaktionssteuer in aller Munde. Die Idee dahinter ist, dass auch die Finanzmärkte an den Kosten der Krise beteiligt werden sollen, doch bisher ist nicht viel in diese Richtung geschehen, da eine Finanztransaktionssteuer nur europaweit eingeführt werden kann, wenn sie denn eine Wirkung haben soll. Dies würde aber natürlich die europäischen Finanzmärkte schwächen, weil in anderen Regionen der Welt durch eine solche Steuer natürlich Wettbewerbsvorteile entstehen würden. Das ist für Staaten wir Großbritannien natürlich nicht hinnehmbar, weswegen diese gegen eine solche Steuer sind.
Anfang 2013 hatte sich aber eine Gruppe von 11 Staaten, darunter auch Deutschland und Frankreich, zusammengetan, um intensiver über die Einführung einer solchen Steuer diskutieren zu können. Dagegen hatte Großbritannien nun vor dem EuGH geklagt, weil sie Angst hatten, dass allen anderen Mitgliedsstaaten der EU, die nicht zu diesen 11 Staaten gehören, durch eine eventuelle Steuer ebenfalls Kosten entstehen könnten. Diese Klage wurde vom EuGH nun aber abgelehnt, da über die Kosten erst dann entschieden werden könnte, wenn ein konkretes Gesetz zur Finanztransaktionssteuer vorliegen würde. Das bedeutet jetzt konkret, dass diese 11 Staaten nun über die Einführung einer solchen Steuer verhandeln dürfen. Dazu schreibt die SPD in einer Pressemitteilung:
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Harald Baumann-Hasske, erklärt zum gestrigen EuGH-Urteil zur Finanztransaktionssteuer:
Die ASJ begrüßt diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Das Urteil eröffnet der Europäischen Union die Handlungsmöglichkeit, die sie benötigt, um Ursachen und Folgen der Bankenkrise und der daraus resultierenden Finanz- und Wirtschaftskrise nachhaltig und langfristig zu bekämpfen. Wir müssen gefährliche Spekulationen endlich eindämmen! Die Finanztransaktionssteuer macht die hochfrequente Computerspekulation unattraktiv, weil sie für jede Transaktion anfällt und damit die schmalen Gewinnmargen weiter eingrenzt. Mit dieser Steuer lässt sich verhindern, dass der Markt überhitzt.
Der EuGH hat mit seinem Urteil nun ein weiteres Mal gezeigt, dass die Europäischen Verträge im Sinne der Aufgaben zu interpretieren sind, die sie der EU zuweisen. Denn die Europäische Union muss politische handlungsfähig bleiben, wenn sie die Aufgaben für ihre Bürgerinnen und Bürger erfolgreich bewältigen soll. Der internationale Finanzmarkt lässt sich politisch nur beeinflussen, wenn die internationalen Organisationen die dafür nötigen Instrumente erhalten.
Außerdem sagt Thorsten Schäfer-Gümbel:
Es ist höchste Zeit, die Finanztransaktionssteuer einzuführen
Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gegen eine Klage Großbritanniens und für die Rechtmäßigkeit der Finanztransaktionssteuer erklärt der stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel:
Der Europäische Gerichtshof hat die Finanztransaktionssteuer bestätigt. Damit ist der Beschluss des EU-Ministerrates vom Januar 2013 gültig. Deutschland und die Staaten der Europäischen Union können die Steuer nun endlich umsetzen. Es ist nun an Finanzminister Schäuble, die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Steuer auf Finanzspekulationen zügig umzusetzen. Es ist höchste Zeit, dass Banken und der Finanzsektor als Auslöser der Finanzkrise auch an dessen Kosten beteiligt werden. Europa leidet nach wie vor unter dessen Folgen. Deshalb müssen wir alles dafür tun, um für die Finanzmärkte gefährliche Spekulationen einzudämmen. Dafür ist die Finanztransaktionssteuer das richtige Mittel.