Was sagt uns diese Grafik über die Strafe von Herrn Hoeneß?
Eigentlich wollte ich zum Fall Hoeneß hier nichts schreiben, aber im Internet ist derzeit folgende Grafik zu finden:
Quelle: Statista
Schauen wir uns diese Grafik einmal genauer an. In dieser Statistik sind acht Werte zu finden. Bei sieben dieser Werte handelt es sich um gemittelte Werte. Das bedeutet wiederum, dass diese Werte keinem konkreten Fall zugeordnet sind, sondern dass sie einen Durchschnittswert aller Fälle wiedergeben. Wir wissen also nicht, wie schwer die Straftaten im Einzelfall waren, wir wissen auch nicht, wie die Bestrafung in diesen Einzelfällen war, wie lange also der einzelne Täter ins Gefängnis musste, sondern wir wissen nur, dass es diesen bestimmten Mittelwert für diese Art von Verbrechen gibt.
Der achte Wert allerdings wird einem konkreten Fall zugeordnet, nämlich dem Fall Hoeneß. Der eigentlich, wenn man die Statistik genauer betrachtet, in den Wert der Steuer- und Zollzuwiderhandlungen mit einfließen müsste, denn nur dann wäre ein Vergleich mit den restlichen Werten möglich! Für sich allein allerdings passt dieser konkrete Wert nicht in diese Tabelle, denn dadurch wird ein total falscher Eindruck vermittelt – was wahrscheinlich auch das Ziel dieser Grafik ist. Sie möchte nämlich vermitteln, dass Schwerverbrecher eine geringere Strafe erhalten, als Herr Hoeneß, der ja nur Steuern hinterzogen hat.
Das Problem daran ist aber, dass wir gar nicht wissen, mit welchen Fällen hier der Fall von Herrn Hoeneß verglichen wird. In den anderen Werten sind nämlich garantiert Fälle enthalten, bei denen die Täter tatsächlich eine geringere Schuld trifft als Herrn Hoeneß, weswegen dann auch eine geringere Strafe für diese Täter gerechtfertigt ist, als sie Herr Hoeneß bekommen hat. Es werden hier also Äpfel mit Birnen verglichen, wobei das Traurige ist, dass diese Manipulation in den meisten Fällen auch erfolgreich ist.
Wenn schon Verbrechen miteinander verglichen werden sollen, was generell sehr schwierig ist, dann müssten es schon konkrete Verbrechen sein. Ich muss also nicht nur Herrn Hoeneß einen Namen geben, sondern auch dem anderen Täter, mit dem Herr Hoeneß verglichen werden soll. Oder man ermittelt tatsächlich die Durchschnittswerte, dann kann man allerdings auch nur diese Werte miteinander vergleichen. Was nicht geht, was aber in dieser Grafik gemacht wurde, ist, dass ein konkreter Fall mit diesen Durchschnittswerten verglichen wird, weil ein solcher Vergleich keinerlei Aussagekraft besitzt.
Ich kann Dir da leider nicht zustimmen. Weder in dem Punkt, das die Grafik manipulieren soll, noch das man hier spezielle Fälle vergleichen können müsste.
Z. B. den Punkt Totschlag.
Bei Totschlag wird ein Mensch irreparabel geschädigt – weil Tote nicht wieder lebendig (gemacht) werden können. Gleiches gilt in abgeschwächter Form für Vergewaltigung. Hier wird auch ein Mensch – und keine Sache – geschädigt, und zwar für den Rest seines Lebens.
Da brauche ich keinen speziellen Vergleichsfall. Vergewaltigt ist vergewaltigt, erschlagen / getötet ist getötet. Da spielt es keine Geige, ob das Vergewaltigungsopfer körperlichen Schaden genommen
Hoeneß hat den Staat geschädigt. Und das nicht einmal unwiederbringlich. Schließlich wird er die 27,5 (28,2) Mio. Euro plus 5% Zinsen pro Jahr der Hinterziehung zurückzuzahlen haben.
Wie also wäre es rechtfertigen, das er eine härtere Strafe als ein Totschläger oder Vergewaltiger erhält / erhalten sollte
Du vergisst dabei aber eben, dass Totschlag nicht immer gleich Totschlag ist. Es gibt auch versuchten Totschlag, durch welchem beim Opfer nicht für immer Schäden hinter bleiben. Oder Totschlag aus Affekt, weil das Opfer den Täter vorher Jahrelang gequält hat, oder oder oder… – jede Tat muss einzeln bewertet werden, was unser Rechtssystem ja auch zulässt. Es muss nämlich auch immer der Grund gewertet werden, um eine angemessene Strafe für die Schuld des Täters zu finden. Und genau aus diesem Grund kann man nicht einen konkreten Fall mit gemittelten Werten vergleichen. Du weiß nicht, ob der Totschlag vollendet wurde, ob das Opfer tatsächlich tot ist. Du weißt auch nicht, ob das Opfer nicht vorher Täter war, weswegen die Schuld des Täters dann geringer gewertet wird, du weißt überhaupt nichts – und genau das ist das Problem bei diesem Vergleich.
Wenn ich deiner Logik folge, dann dürfte es für jede Tat genau ein Strafmaß geben. Also Totschlag 10 Jahre, Mord lebenslänglich und so weiter. Gibt es im deutschen Strafrecht aber nicht, es gibt immer von-bis-Werte.
Edit: Wenn du dir die Statistik ansiehst, siehst du, dass Steuerhinterzieher – im Mittelwert – eine geringere Strafe als Totschläger oder Vergewaltiger bekommen.