Vor 80 Jahren brannten die Bücher – und heute?

Ein Plädoyer für die absolute Meinungsfreiheit – oder doch nicht?

Vor 80 Jahren verbrannten studentische Verbände (mit Unterstützung der damals gerade an die Macht gekommenen NSDAP) die Bücher von diversen Autoren und verhängten auf diese Weise ein sehr plastisches „Meinungsverbot“ von Werken dieser Autoren – es war die wohl massivste und bekannteste Einschränkung der Meinungsfreiheit in unserem Lande, mit gravierenden Folgen.
„Dies war ein Vorspiel nur, dort, wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen“, schrieb einst der Dichter Heinrich Heine (1797-1856) und er behielt Recht: Die NS-Bücherverbrennung war nur das Vorspiel zum Mord an Europas Juden.

Und heute?

Heute ist die Meinungsfreiheit zwar durch Artikel 5, Abs. 1 („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“) im Grundgesetz festgeschrieben und damit geschützt, aber wird sie deshalb nicht mehr verletzt?

Der Bundesrat hat eine neue Initiative für ein NPD-Verbot gestartet. Das Verbot einer Partei, welche die Ansichten eines Teils unserer Bevölkerung vertritt, deren Ansichten/Meinungen jedoch allgemein nicht gern gehört werden und die sie deshalb am liebsten verbieten würden. Das wäre keine Meinung, sondern ein Verbrechen, meinen nicht wenige.

Auch mit der Präsenz der Schwulengegner in den Talkshows in Rundfunk und Fernsehen soll Schluss sein, fordert David Berger, Theologe und Chefredakteur des Magazins Männer. Schwule und Lesben, meint Berger, sollten nicht länger aushalten müssen, dass man sie öffentlich diffamiert.

Nimmt man den „Meinungsfreiheits-Artikel“, den Artikel 5 des Grundgesetzes, jedoch wörtlich, so darf es hier keinerlei Einschränkungen geben, denn es gilt hier ja die „Meinungsfreiheit“, also die Freiheit meinen zu können, was man will.

Doch gilt dieses (deutsche) Grundrecht mehr als alle anderen Grundrechte? Oder steht es im Kontext der anderen Grundrechte und findet damit seine Schranken auch in denselben?

Die Verfechter der „absoluten Meinungsfreiheit“ lassen diesen Aspekt – den Kontext mit den anderen Grundrechten – zu sehr außer acht, weil sie offenbar glauben, darauf keine Rücksicht nehmen zu müssen. Doch das müssen sie – absolut.
Diejenigen, die unerwünschte Meinungen z.B. durch Verbote einschränken wollen, müssen es jedoch auch.

Quellen:
„Vor 80 Jahren brannten Bücher“ (https://www.gmx.net/themen/nachrichten/deutschland/10ad7yq-80-jahren-brannten-buecher#.A1000146)
„Homohasser raus?“ von Elmar Kraushaar (http://www.fr-online.de/medien/debatte-um-david-berger-homohasser-raus-,1473342,22695484.html)

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